Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge zwischen der AWENTEC UG (haftungsbeschränkt), Im Dorloh 95 – 44379 Dortmund, vertreten durch den/die Geschäftsführerin Wera Wenzel (nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungen.
Bei Softwareerstellung schuldet der Anbieter die im Vertrag definierte Funktionalität, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Bei Abonnement- oder SaaS-Leistungen schuldet der Anbieter die zeitlich befristete Nutzung der Software im vereinbarten Umfang.
Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
Einmalige Leistungen werden nach Abnahme, laufende Leistungen monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Leistungsänderungen (Change Requests)
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Anbieter ist berechtigt, den Mehraufwand gesondert zu vergüten.
Abnahme bei Softwareerstellung
Individuell erstellte Software unterliegt der Abnahme durch den Kunden.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Software produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel rügt.
Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
Bei Abonnement- oder SaaS-Leistungen ist das Nutzungsrecht auf die Vertragslaufzeit beschränkt.
Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig.
Wartung und Support
Wartungs- und Supportleistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Reaktionszeiten und Service-Level ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Verfügbarkeit bei SaaS- und Abo-Leistungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software.
Wartungszeiten sowie technisch bedingte Ausfälle stellen keinen Mangel dar, sofern sie zumutbar sind.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate ab Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung verkürzt ist, soweit gesetzlich zulässig.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.
Der Anbieter leistet keine Gewähr für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, oder durch Einsatz in einer nicht vorgesehenen Systemumgebung entstehen.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Anbieter leistet keine Gewähr für Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fremdeingriffe entstehen.
Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Laufzeit und Kündigung
Abonnementverträge werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
Sofern nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Verlängerungsperiode.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der AWENTEC UG (haftungsbeschränkt).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.